Fünf Arbeitsbereiche
Cybersicherheit und Due Diligence für Unternehmen unter EU-Regulierung.
NIS2, DORA, LkSG und die KI-VO verlangen technische Maßnahmen und den dokumentierten Nachweis, dass sie wirken. Wir richten die Maßnahmen ein und betreiben sie, prüfen die Nachweise und klären, mit wem Sie es zu tun haben. Alles bleibt auf Servern in Ihrer Rechtsordnung.
- Technische Maßnahmen Die von §30 BSIG und NIS2 geforderten technischen Maßnahmen — Zugriff, Patches, Awareness, Segmentierung, Verfügbarkeit — als eine operative Linie.
- Erkennung und Prüfung Was passiert, wenn eine Kontrolle versagt — und ob sie überhaupt greift: Anomalieerkennung, 24/7-Überwachung, Penetrationstests, DORA-TLPT.
- Nachweisprüfung DORA, NIS2, LkSG, KI-VO: Sie laden Dokumente hoch, ein Filter prüft sie gegen die Anforderungen — Bestätigung oder konkrete Liste offener Punkte.
- Souveränes Gedächtnis Ein Gedächtnis über Ihre eigenen Dokumente, im Haus. Keine Cloud, keine externe KI; ein Berechtigter bestätigt jeden Fakt vor der Speicherung. DSGVO, KI-VO.
- Due Diligence Due Diligence nach GwG und LkSG — Sanktionen, wirtschaftlich Berechtigte, Red Flags. Nur offene, amtliche und lizenzierte Quellen.
Die Menschen, die die Arbeit machen →
Wir liefern die technische Grundlage. Die rechtliche Einordnung und die Einreichung bleiben bei Ihrem Rechtsberater.